InnoLecture – Gastdozenturen
zur Innovation in der Lehre

Zum Wintersemester 2011/12 sowie zum Sommersemester 2012

schreiben die Carl-Zeiss-Stiftung und der Stifterverband insgesamt

14 InnoLecture-Gastdozenturen aus.


Damit sollen ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in
der Hochschullehre und/oder -didaktik besonders ausgewiesen sind (zum Bei-
spiel durch innovative Lehrformate, die an der Heimathochschule erprobt
wurden, einschlägige Lehrbücher oder didaktische Publikationen, Lehrpreise),
die Möglichkeit erhalten, für ein Semester an einer Universität oder Fach-
hochschule in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen
zu lehren, um an der Gasthochschule Anstöße für eine Fortentwicklung der
Lehre zu geben.

Mit der Einrichtung der InnoLecture-Gastdozenturen ist die Erwartung ver-
bunden, dass Lehre und Studium neue methodisch-didaktische Anregungen
erhalten und damit qualitativ verbessert werden. Dabei sollten auch die
Kommunikation in den gastgebenden Fakultäten über Lehr- und Prüfungs-
methoden belebt und Impulse zur Weiterentwicklung der Fachdidaktik ge-
geben werden.

Kriterien für die Begutachtung eingehender Anträge und die Entscheidung
über eine Förderung sind daher insbesondere
  • der konkrete Beitrag der Gastdozentur zur Verbesserung der Qualität von
    Lehre und Studium,
  • seine/ihre besondere Lehrexpertise,
  • die von der Hochschule angestrebte Sicherung einer Nachhaltigkeit der
    durch die Gastdozentur initiierten Veränderungen in Lehre und Studium.


Förderung

Die InnoLecture-Gastdozenturen werden mit jeweils 40.000 Euro von der Carl-
Zeiss-Stiftung gefördert. In diesem Betrag sind folgende Leistungen enthalten:
  • die Vergütung des Gastdozenten (monatliche Bruttobezüge, angelehnt an
    die Besoldungsstufe W 2) für einen Zeitraum von sechs Monaten (einschließ-
    lich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen)
  • Reisekosten für die Ein- und Ausreise einschließlich einer Gepäckkosten-
    pauschale
  • Mobilitätskosten für Dienstreisen
  • Bezüge für eine studentische Hilfskraft à 10 Stunden/Woche zur Unterstützung des Gastdozenten

Die für den Gastdozenten benötigte Infrastruktur, Arbeitsräume sowie ein ange-
messener Anteil an der für die Wahrnehmung der Lehraufgaben erforderlichen
sächlichen und personellen Ausstattung ist seitens der gastgebenden Hochschule
bereit zu stellen.



Hinweise zur Antragstellung

Teilnahmeberechtigt sind die (Fach-)Hochschulen Aalen, Jena, Kaiserslautern,
Karlsruhe (Hochschule für Technik und Wirtschaft), Mainz, Nordhausen, Schmal-
kalden, Stuttgart (Hochschule für Technik) und Ulm sowie die (Technischen)
Universitäten Hohenheim, Ilmenau, Jena, Kaiserslautern, Karlsruhe, Konstanz,
Mainz, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

Die Bewerbung erfolgt durch eine/n Hochschullehrer/in des Fachbereichs/der
Fakultät, für den/die die Gastdozentur beantragt wird. Der Antrag ist über
den/die Dekan/in oder Studiendekan/in vorzulegen.

Berücksichtigt werden können nur Anträge aus den Natur- und Ingenieurwis-
senschaften. Der Antrag setzt einen konkreten Vorschlag für die Besetzung der
Gastdozentur voraus.

Einsendeschluss:
  • 1. Juli 2011 (bei einer geplanten Besetzung der Gastdozentur zum Winter-
    semester 2011/12)
  • 11. November 2011 (bei einer geplanten Besetzung der Gastdozentur zum
    Sommersemester 2012)


Ansprechpartnerin

Bettina Jorzik

Bettina Jorzik

Programmleiterin
T: (0201) 8401-103
F: (0201) 8401-215

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